Buchung, Mindestumsatz und Stornierung
1. Buchung
Die veranstaltende Person _____________________________ reserviert am Veranstaltungstag _______ von ____ bis ___ im the Chamber:
den Keller [ ], die Lounge [ ], beide Räume [ ]
2. Buchungsbeitrag
Bei Buchung ist ein Beitrag in Höhe von € _______ zu leisten. Der Zahlungseingang gilt als verbindliche Terminbestätigung. Dafür werden Getränkebons ausgegeben,
die dem Mindestumsatz angerechnet werden.
3. Mindestumsatz
Die veranstaltende Person verpflichtet sich, am Veranstaltungstag einen Umsatz von
€ __________ brutto zu erreichen.
In den Mindestumsatz werden sämtliche Umsätze aus Getränken und Speisen einbezogen, die durch die Gäste in der Location konsumiert werden.
Wird der vereinbarte Mindestumsatz nicht erreicht, sind 50 % der Differenz zum Mindestumsatz als Kostenbeitrag innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
4. Raummiete
Eine eventuell vereinbarte Raummiete in der Höhe von € ________ wird nicht auf den Mindestumsatz angerechnet.
5. Inkludierte Leistungen
Im Preis inkludiert sind: Technikmiete, Bar inklusive Servicepersonal, Endreinigung
Die bereitgestellte Technik ist sorgfältig zu behandeln. Getränke dürfen nicht auf oder unmittelbar neben technischem Equipment abgestellt werden. Für durch die veranstaltende Person oder deren Gäste verursachte Schäden an Technik oder Inventar haftet die veranstaltende Person. Entstehende Reparatur- oder Ersatzkosten werden verrechnet.
6. Zusatzleistungen
Zusätzlich benötigt wird folgendes:________________________________ zu einer Miete in Höhe von € _______.
7. Eintritt und AKM
Bei Veranstaltungen mit Eintritt ist eine Person im Eingangsbereich erforderlich, die den Zutritt kontrolliert. Diese Person wird von der veranstaltenden Person gestellt bzw. bezahlt.
Der Erlös aus dem Eintritt geht – abzüglich offener Getränkerechnungen der Gäste der veranstaltenden Person (z. B. Mitarbeitende, DJs) sowie eventuell gebuchter Zusatzleistungen (z. B. zusätzliches Personal oder Raummiete) – an die veranstaltende Person.
Das Lokal verfügt mit der AKM über einen Pauschalvertrag für „öffentliche DJ-Veranstaltungen mit freiem Eintritt“. Wird bei öffentlichen Veranstaltungen Eintritt verlangt, ist dies der AKM gesondert zu melden und wird zusätzlich verrechnet. Die unterzeichnende Person gilt gegenüber der AKM als veranstaltende Person und meldet dieser vor der Veranstaltung die Anzahl der Gäste (behördliches Fassungsvermögen) sowie die Höhe des Eintrittspreises.
Private Veranstaltungen müssen nicht bei der AKM gemeldet werden, erfordern jedoch eine Gästeliste, die am Eingang kontrolliert wird.
8. Stornobedingungen
Bei einer Stornierung bis 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin entstehen keine weiteren Kosten. Die bereits geleistete Buchungsgebühr wird vollständig rückerstattet.
Bei einer Stornierung zwischen 29 und 15 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin entstehen keine weiteren Kosten, die bereits geleistete Buchungsgebühr wird jedoch nicht rückerstattet.
Bei einer Stornierung 14 Kalendertage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes in Rechnung gestellt. Die bereits geleistete Buchungsgebühr wird nicht rückerstattet.
Im Einzelfall kann aus Kulanz eine Umbuchung auf einen Ersatztermin angeboten werden.
Wien am ________________ Unterschrift _______________________________
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